Im August 2013 hatte das Europäische Parlament die Rahmenverordnung zum Europäischen Sozialfonds (ESF) 2014-2020 nachgebessert und explizit die Punkte „Förderung des sozialen Unternehmertums sowie der sozialen und solidarischen Ökonomie zur Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung und zu hochwertigen Dienstleistungen“ aufgenommen. In der Verordnung der EU Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den ESF hört sich das nun so an:
„Förderung des sozialen Unternehmertums und der beruflichen Eingliederung in Sozialunternehmen und der Sozial- und Solidarwirtschaft zwecks Erleichterung des Zugangs zur Beschäftigung“
In Deutschland wird der ESF sowohl durch die Bundesregierung als auch durch die Bundesländer umgesetzt. In einem Eckpunktepapier hatte die NRW Landesregierung wohl die Sozialwirtschaft (Wohlfahrtsverbände) und die von Stiftungen und großen Unternehmen gesponserten Sozialunternehmen auf ihrem Schirm, aber noch nicht „die Solidarökonomie“ * .
Hier muss in den operationellen Programmen für den ESF 2014-2020 unbedingt noch nachgebessert werden, damit dieses Förderziel auch umgesetzt werden kann.
Wir hoffen, dass wir dann als netz NRW wie zwischen 1990 und 2008 mit unseren Mitgliedsunternehmen entsprechende Förderprogramme nutzen können.
* Nottenbohm, Hans-Gerd [9.2012]: Verschiedene Rechts-und Organisationsformen der Solidarischen Ökonomie und ihre Vor- und Nachteile, mögliche Formen der Unterstützung durch das Land NRW. PDF, 8 S.
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